Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, muss nach Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dem Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Je nach Gegebenheiten wird hierfür entweder ein Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs oder ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs benötigt. In den meisten Fällen besteht Wahlfreiheit. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Erfüllt dieses Gebäude jedoch das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977, ist auch hierfür ein Verbrauchsausweis zulässig.
Bedarfsausweis
In dieser Variante des Energieausweises ist der Energiebedarf Ihres Gebäudes angegeben. Der Energiebedarf ist diejenige Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, die unter der Annahme
standardisierter Klima- und Nutzerrandbedingungen rein rechnerisch ermittelt wird. Bedarfskennwerte ermöglichen einen vom Standort und Nutzerverhalten unabhängigen Vergleich der energetischen
Eigenschaften von Gebäuden untereinander. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises ist eine Energiebilanzierung des gesamten Gebäudes über die Periode von einem Jahr erforderlich.
Wie wird ein Bedarfsausweis ausgestellt?
Im Rahmen einer Gebäudebesichtigung werden die energetisch relevanten Daten der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Decken, Dach etc.) sowie der Anlagentechnik für Heizung, Warmwasserbereitung und
ggf. Lüftung aufgenommen. Baupläne und Baubeschreibungen sind hierzu hilfreich. Auf Basis der aufgenommen Daten wird mit einem Computerprogramm die Energiebilanz des Gebäudes berechnet und die
benötigten Energiekennwerte abgeleitet. Anschließend wird der Energieausweis erstellt. Hier sind auch Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität der Bausubstanz und der Anlagentechnik
enthalten.
Preise* (inkl. MwSt.):
Reihenhaus: ca. 400 €
Ein- / Zweifamilienhaus: ca. 500 €
3 bis 4 Wohneinheiten: ca. 700 €
Verbrauchsausweis
In dieser Energieausweis-Variante ist der Energieverbrauch Ihres Gebäudes angegeben. Die entsprechenden Kennwerte werden aus Ihren Verbrauchsabrechnungen der drei vorangegangenen Jahre ermittelt.
Der Anteil des Heizenergieverbrauchs wird mit festgelegten Faktoren um die witterungsbedingten Einflüsse bereinigt und so auf ein „Normjahr“ umgerechnet.
Wie wird ein Verbrauchsausweis ausgestellt?
Im Rahmen einer kurzen Gebäudebesichtigung werde ich mir einen Überblick über die Gebäudeabmessungen, den Zustand der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik verschaffen und Sie übergeben mir die
Verbrauchsabrechnungen der drei vorangegangenen Jahre. Anschließend werden die relevanten Verbrauchskennwerte berechnet und der Energieausweis erstellt. Hier sind auch Vorschläge zur Verbesserung
der energetischen Qualität der Bausubstanz und der Anlagentechnik enthalten.
Preise* (inkl. MwSt.): ca. 150 €
*) Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich. Für die individuelle Aufgabenstellung erfolgt die Leistung stets auf Basis eines
vorherigen schriftlichen Angebots. Gerne unterbreite ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.