Energetische Sanierungsmaßnahmen können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) über einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gefördert werden.
Im Bereich der Sanierung von Wohngebäuden gibt es im BEG zwei Teilprogramme:
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Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Wohngebäude (BEG WG)
Wenn Sie ein Wohngebäude zu eine sogenannten Effizienzhaus sanieren, können Sie, je nach erreichtem Effizienzhausstandard, über die KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit Zuschüssen von derzeit mindestens 15% können Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert werden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes
an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Auch für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern sind Zuschüsse möglich.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms, kann ich als Energie-Effizienz-Experte (EEE) die erforderliche energetische Fachplanung und
Baubegleitung übernehmen. Diese Leistungen werden zu 50% gefördert.